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Im Juli 2021 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Eine ergänzende Verordnung zum BFSG, die sogenannte BFSGV, wurde am 15. Juni 2022 verabschiedet. Sie legt fest, welche Barrierefreiheitsanforderungen Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen, die nach dem 28. Juni 2025 verkauft oder angeboten werden.
Diese neuen Regeln betreffen viele Bereiche unseres Alltags. Dazu zählen der Online-Handel, Hardware und Software, überregionaler Personenverkehr und Bankdienstleistungen. Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Händler und Importeure bestimmter Produkte sowie an Dienstleister. Kurz gesagt: Ab 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Probleme genutzt werden können.
Die Anforderungen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen sind in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt. Unternehmen müssen sich dabei stets am aktuellen Stand der Technik orientieren. Die genauen Vorgaben für Barrierefreiheit kommen aus verschiedenen Normen und Standards. Diese werden von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit bekannt gegeben. Wenn Produkte und Dienstleistungen diese harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen erfüllen, gilt die sogenannte Konformitätsvermutung. Das bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sind.
Warum ist das so wichtig? Bei Nichteinhaltung der BFSG-Anforderungen können die Konsequenzen drastisch sein. Marktüberwachungsbehörden haben die Befugnis, die Bereitstellung Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung einzuschränken oder sogar ganz zu untersagen. Ferner können sie veranlassen, dass bereits auf dem Markt befindliche Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden müssen. Und das ist bisher nicht alles: Es können auch empfindliche Bußgelder verhängt werden.
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Wir sind stets auf dem neuesten Stand der Informationen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Um Ihre Website zukunftssicher zu machen, bieten wir Ihnen unsere Expertise an. Nach einem kurzen Check Ihrer aktuellen Website-Struktur, übernehmen wir die notwendige Umstrukturierung, um alle Anforderungen des BFSG zu erfüllen. So stellen Sie sicher, dass Ihre digitalen Angebote auch in Zukunft barrierefrei und für alle Nutzer zugänglich sind.
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