AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] der SIOL Marketing GmbH


§ 1 Allgemeines


1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SIOL Marketing GmbH, mit Firmensitz in der Häuserwaldstraße 27A, 63549 Ronneburg, und deren Kunden. Sie finden auf alle Angebote und Leistungen der SIOL Marketing GmbH Anwendung, auch auf zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht erneut vereinbart werden.

1.2 Der Leistungsumfang der SIOL Marketing GmbH umfasst insbesondere die Bereiche Foto- und Videoproduktion, Website- und Softwareentwicklung (einschließlich Wartung und Pflege), Erstellung von Werbestrategien, Logo, Branding, Webdesign, Websites, Webshops, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Marketing (SMM), Grafikerstellung und Content Creation. Diese Leistungen werden in individuellen Vereinbarungen festgelegt.


1.3 Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind ausschließlich Unternehmer, Verbände und Behörden; SIOL Marketing GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern beziehungsweise Privatpersonen.


1.4 Die SIOL Marketing GmbH ist berechtigt, die erforderlichen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Die SIOL Marketing GmbH bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn erkennbar ist, dass dies den berechtigten Interessen des Kunden widerspricht.


1.5 Jede Vertragspartei benennt einen Ansprechpartner, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen bevollmächtigt ist.


1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden werden von der SIOL Marketing GmbH nur anerkannt, wenn ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.


1.7  Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die Regelungen zum Datenschutz, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Impressum. Verträge werden in deutscher Sprache abgeschlossen.


1.8 Für Streitfälle ist ausschließlich das zuständige Amtsgericht am Sitz der SIOL Marketing GmbH in Deutschland zuständig.



§ 2 Angebot / Vertragsabschluss


2.1 Die SIOL Marketing GmbH bietet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot (Kostenvoranschlag) für verschiedene Dienstleistungen an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich, mündlich oder per E-Mail annimmt.


2.2  Mündliche Bestätigungen können durch ein Protokoll oder eine Telefonnotiz dokumentiert werden. Angebote der SIOL Marketing GmbH sind normalerweise unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.


2.3 Die Angebote sind zwei Wochen gültig.


2.4 Lieferungen, Leistungen und Angebote basieren auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SIOL Marketing GmbH. Mitarbeiter der SIOL Marketing GmbH sind nicht befugt, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Garantien abzugeben.


2.5 Es wird kein Widerrufsrecht gewährt, was bedeutet, dass grundsätzlich keine Rückerstattung erfolgt.



§ 3 Preise, Änderungen, kostenfreie Startzeit bei der Nachbetreuung und automatische Vertragsverlängerung


3.1 Die SIOL Marketing GmbH bietet verschiedene Dienstleistungen zu bestimmten Preisen an, vorausgesetzt, die Auftragsdaten bleiben unverändert. Sollten nachträglich Änderungen vom Auftraggeber verlangt werden, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Bei häufigen Änderungen von Logos fallen ab der dritten Änderung zusätzliche Kosten in Höhe von 50 % der Erstellungskosten an. Für Designänderungen von Websites gelten ähnliche Bedingungen: Ab der dritten Änderung werden pro weiteren Versuch 30 % der Erstellungskosten in Rechnung gestellt. Preise und Zeitrahmen für Projekte im Angebot können voneinander abhängig sein und gelten nur bei gleichzeitiger Beauftragung. Bei Änderungen wird das Angebot neu kalkuliert, und die SIOL Marketing GmbH informiert den Auftraggeber über eventuell höheren Aufwand und erstellt eine entsprechende Nachkalkulation.


3.2 Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene 15 Minuten abgerechnet. Im Falle eines Werkvertrags (z. B. Webseitenerstellung) ist die SIOL Marketing GmbH berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.


3.3 Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.


3.4 Die SIOL Marketing GmbH ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder dessen Ausbleiben hinweisen. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.


3.5 Alle Serviceverträge der SIOL Marketing GmbH haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und beginnen mit einer kostenfreien Startzeit. Nach Ablauf der 24 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 90 Tagen zum Vertragsende schriftlich an die Geschäftsadresse der SIOL Marketing GmbH gekündigt wird. Die automatische Verlängerung erfolgt zu einem jährlichen Preis von 149,00 € zzgl. MwSt. Die Kündigungsfrist von 90 Tagen bleibt auch bei automatischer Verlängerung bestehen.



§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


4.1 Sofern der Kunde der SIOL Marketing GmbH Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er sicherzustellen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird darauf hingewiesen, dass die SIOL Marketing GmbH rechtlich nicht befugt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Die SIOL Marketing GmbH ist insbesondere weder verpflichtet noch in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden sowie die von ihm selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Die SIOL Marketing GmbH führt insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen hinsichtlich der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke durch. Der Kunde haftet für alle Weisungen bezüglich des herzustellenden Werks.


4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, Daten und Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.), die er zur Auftragserfüllung bereitstellt, vollständig und korrekt zu übermitteln. Des Weiteren hat er sichergestellt, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht übereinstimmen.


4.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung des Materials zur Gestaltung der Webseite (z. B. Grafiken, Videos) und stellt dieses der SIOL Marketing GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Falls der Kunde diese Materialien nicht bereitstellt und keine weitergehenden Vorgaben macht, kann die SIOL Marketing GmbH nach eigenem Ermessen Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit Platzhaltern versehen.


4.4 Die SIOL Marketing GmbH ist in keinerlei Hinsicht verantwortlich für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die aus einer verspäteten (notwendigen) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden resultieren.


4.5 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann die SIOL Marketing GmbH dem Kunden den dadurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und der Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.



§ 5 Abwicklung von Aufträgen


Die SIOL Marketing GmbH behält das Eigentum an den erstellten Vorlagen und Arbeitsmitteln. Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Zwischenergebnissen oder Entwürfen besteht nicht, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart. Der Kunde erhält am Ende der Arbeiten Zugangsdaten für Onlineverträge und Social-Media-Plattformen. Wir bitten darum, während der Arbeiten auf die Einforderung dieser Daten zu verzichten, um Verzögerungen zu vermeiden.


Aufgrund verschiedener Nachfragen seitens der Kundschaft und betriebsbedingter Umstände bei hohem Auftragsvolumen ergeben sich folgende Bearbeitungsfristen für die unterschiedlichen Dienstleistungen:


  • Erstellung von Logos und Grafiken: 5 - 10 Werktage
  • Erstellung von Websites (Landing-Pages, Unternehmenswebseiten etc.): 10 - 30 Werktage
  • Erstellung von Webshops (mit oder ohne Artikeleintragungen): 20 - 50 Werktage
  • Erstellung von Layouts für Printmedien (Visitenkarten, Flyer, Broschüren etc.): 5 - 10 Werktage
  • Erstellung von Videomaterial / Fotoaufnahmen: 5 - max. 60 Werktage
  • Fertigstellung von Imagefilmen / Werbevideos nach Erstellung der Aufnahmen: 5 - 60 Werktage
  • Erstellung von Social-Media-Accounts / Social-Media-Marketing (S.M.M.): 5 - 10 Werktage


HINWEIS: Im Interesse unserer Kunden sind wir bemüht, Aufträge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Allerdings liegt es auch in der Verantwortung des Kunden, beispielsweise bei Video- oder Fototerminen zeitnah einen Termin zu vereinbaren.



§ 6 Mängelgewährleistung


6.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei der SIOL Marketing GmbH.


6.2 Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die SIOL Marketing GmbH resultieren.


6.3 Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.



§ 7 Eigentumsvorbehalt


7.1 Es wird festgelegt, dass Zahlungen nur in bar oder per Überweisung akzeptiert werden; Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen behält sich die SIOL Marketing GmbH das Eigentum an den überlassenen Unterlagen und Onlineprodukten vor.


7.2 Erst nach vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.


7.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem Basiszinssatz berechnet. Bei vereinbarter Ratenzahlung dürfen die Medien erst veröffentlicht werden, wenn mindestens die Hälfte des Gesamtpreises bezahlt wurde; bei Beträgen über 1.000, – € kann eine vollständige Zahlung vor Veröffentlichung verlangt werden.



§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte


8.1  Der Auftraggeber bestätigt, dass er die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Bildern, Texten, Vorlagen, Daten und Dateien besitzt und keine Rechte Dritter verletzt werden. Die SIOL Marketing GmbH überträgt dem Auftraggeber die notwendigen Nutzungsrechte für den jeweiligen Verwendungszweck. Die von der SIOL Marketing GmbH erstellten Entwürfe und Dateien dürfen ohne schriftliche Freigabe nicht geändert oder verwendet werden. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig.


8.2 Die SIOL Marketing GmbH behält sich das Recht vor, die Werke für Eigenwerbung zu nutzen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Vereinbarung und nach vollständiger Bezahlung möglich. Die SIOL Marketing GmbH hat das Recht, als Urheber genannt zu werden.


8.3 Der Auftrag gilt als Urheberwerkvertrag zur Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken der SIOL Marketing GmbH. Die Arbeiten dürfen nur gemäß der vereinbarten Nutzung verwertet werden, und jede andere Nutzung bedarf der Zustimmung und eines zusätzlichen Honorars. Vorschläge des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Vergütung.


8.4 Zusammenfassend müssen alle erforderlichen Rechte für bereitgestellte Inhalte vorhanden sein, Änderungen an den erstellten Arbeiten bedürfen einer schriftlichen Genehmigung, und die Nutzung der Werke kann eingeschränkt sein.



§ 9 Dienstleistung: Print


9.1  Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen der SIOL Marketing GmbH und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der gestalterischen Vorgaben des Kunden für Printprodukte (z. B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne des § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.


9.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag zwischen der SIOL Marketing GmbH und dem Kunden. Hierzu stellt der Kunde bei der SIOL Marketing GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Designleistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die SIOL Marketing GmbH dar. Die SIOL Marketing GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere bezüglich der Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der Kundenanfrage ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der SIOL Marketing GmbH und dem Kunden zustande.


9.3 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Informationsgespräch besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor der Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist die SIOL Marketing GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.


9.4  Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die SIOL Marketing GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.


9.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


9.6 Voraussetzung für die Tätigkeit der SIOL Marketing GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) der SIOL Marketing GmbH vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die SIOL Marketing GmbH gegenüber dem Kunden in keiner Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die SIOL Marketing GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.


9.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.


9.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die SIOL Marketing GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, InDesign, Illustrator o. Ä.).



§ 10 Dienstleistung: SEO und SEA


10.1 Die SIOL Marketing GmbH bietet ihren Kunden unter anderem Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet die SIOL Marketing GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat wieder abbestellt werden.


10.2 Die SIOL Marketing GmbH bietet ihren Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet die SIOL Marketing GmbH ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bezüglich werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Google-Trefferliste) wird im Rahmen der SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert.


10.3 Die SIOL Marketing GmbH hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung auch einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Die SIOL Marketing GmbH ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Sie unterbreitet dem Kunden Vorschläge bezüglich der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere in Bezug auf die Markenrechte Dritter sowie die Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.



§ 11 Dienstleistung: Social-Media-Marketing


11.1 Die SIOL Marketing GmbH stellt ihren Kunden unter anderem technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet die SIOL Marketing GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Seiten und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte.


11.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt allein dem Kunden. Die SIOL Marketing GmbH wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die SIOL Marketing GmbH nicht befugt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte die SIOL Marketing GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann sie das Einstellen solcher Inhalte verweigern.


11.3 Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Die SIOL Marketing GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern keine Vorgaben des Kunden bestehen. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen; dies liegt in der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Einzelheiten sind vertraglich zu regeln.


11.4 Die SIOL Marketing GmbH ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.



§ 12 Dienstleistung: Video und Fotografie


12.1  Die SIOL Marketing GmbH erstellt für ihre Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen der SIOL Marketing GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage gilt als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die SIOL Marketing GmbH. Die SIOL Marketing GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere bezüglich der Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der Kundenanfrage ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der SIOL Marketing GmbH und dem Kunden zustande.


12.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Erstellung von Videos und Fotografien eine kreative Leistung darstellt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Die SIOL Marketing GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach ihrer eigenen Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.


12.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, hat er die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.


12.4  Stellt der Kunde für die Erstellung des Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung (z. B. deren Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere verantwortlich für den Abschluss geeigneter Modell-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen.


12.5  Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die SIOL Marketing GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.


12.6 Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, kann die SIOL Marketing GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.


12.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten, genauer gesagt bearbeitbarer Dateien (RAW-Dateien o. Ä.) besteht nicht.



§ 13 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster


13.1  Die SIOL Marketing GmbH muss vor der Ausführung und Vervielfältigung ihrer Dienstleistungen Korrekturmuster vorlegen. Die Überwachung der Produktion erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung, und die SIOL Marketing GmbH hat das Recht, Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben. Die SIOL Marketing GmbH erhält zehn einwandfreie Belege der vervielfältigten Arbeiten kostenlos und darf diese für Eigenwerbung nutzen. Zudem darf die SIOL Marketing GmbH ihre erbrachten Dienstleistungen als Referenz in Print und Internet angeben.


13.2 Das Auftragsverhältnis kann öffentlich kommuniziert werden, wobei Details wie die Höhe des Auftragsvolumens vertraulich behandelt werden.



§ 14 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen


14.1  Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit und Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, muss er die zusätzlichen Kosten tragen. Die SIOL Marketing GmbH behält den Anspruch auf Vergütung für bereits begonnene Arbeiten. Die Gesamtkosten für einen Auftrag sind so berechnet, dass möglichst wenige Änderungen der gelieferten Inhalte von der SIOL Marketing GmbH vorgenommen werden müssen.


14.2  Wenn dem Kunden das Design nicht gefällt, kann es angepasst werden. Allerdings wird bei wiederholten Änderungswünschen aufgrund von Unsicherheit grundsätzlich ein Serviceaufschlag berechnet. Dieser Serviceaufschlag kann bis zu 6 Monate nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt werden, falls er nicht sofort erfolgt.


14.3 Zusammenfassend bietet die SIOL Marketing GmbH im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit an, jedoch sind keine Beanstandungen bezüglich der künstlerischen Gestaltung erlaubt. Der Kunde trägt die Kosten für gewünschte Änderungen, und die SIOL Marketing GmbH behält den Anspruch auf Vergütung für begonnene Arbeiten. Es wird angestrebt, möglichst wenige Änderungen an den gelieferten Inhalten vorzunehmen, aber bei Unzufriedenheit mit dem Design können Anpassungen vorgenommen werden. Bei wiederholten Änderungswünschen aufgrund von Unsicherheit wird ein Serviceaufschlag erhoben, der auch nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt werden kann.



§ 15 Schutzrechte


15.1 Gemäß dieser Vereinbarung behält die SIOL Marketing GmbH alle Urheber- und geistigen Eigentumsrechte an den entwickelten Leistungen, einschließlich Software, Layouts, Konzepte, Hardware und Datenbanken. Der Auftraggeber erhält lediglich das Nutzungsrecht gemäß den festgelegten Bedingungen. Die SIOL Marketing GmbH ist nicht verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf recherchiertes Bildmaterial und haftet hierfür nicht.


15.2 Die Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den von der SIOL Marketing GmbH erstellten Konzepten und Strategien liegen ebenfalls bei ihr. Der Auftraggeber darf die erworbenen Daten, Erkenntnisse und Konzepte nur für den eigenen Gebrauch verwenden, es sei denn, es wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Diese Pflichten gelten auch nach Vertragsende weiterhin.



§ 16 Vertragslaufzeit / Kündigung


16.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die SIOL Marketing GmbH hat das Recht, den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen, beispielsweise wenn der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt, gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen oder gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen hat. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren müssen vom Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Vertragsende gekündigt werden; andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate.


16.2 Nach Vertragsende kann die SIOL Marketing GmbH die Weiterleitung von Besuchern aus den generierten Suchmaschineneinträgen und Werbemitteln sofort beenden.



§ 17 Terminverschiebung aufgrund von Kundenverzögerungen


17.1 Sollte der Kunde aus privaten oder geschäftlichen Gründen nicht in der Lage sein, innerhalb von 12 Wochen nach Auftragserteilung einen Termin zur Durchführung der vereinbarten Leistungen abzustimmen, behält sich die SIOL Marketing GmbH das Recht vor, den Durchführungstermin aus betrieblichen Gründen zu verschieben.


17.2 Die Verschiebung kann um einen Zeitraum von bis zu maximal 2 Jahren nach der Auftragserteilung erfolgen. Während dieser Zeit bleibt der Vertrag weiterhin gültig und es besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.



§ 18 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht


18.1 Die SIOL Marketing GmbH räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien durch eine vertragliche Einigung vereinbart werden.


18.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde der SIOL Marketing GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist die SIOL Marketing GmbH berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln sowie bei allen Werbemaßnahmen auf sich, als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.


18.3 Ferner ist die SIOL Marketing GmbH berechtigt, ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Ein generelles Recht des Kunden, diese Verlinkung zu entfernen, besteht nicht. Sollte der Kunde die Darstellung verändern oder die Verlinkung entfernen, wird eine Entschädigung in Höhe von 300 € fällig.



§ 19 Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Aufzeichnung von Telefonaten


19.1 Die SIOL Marketing GmbH wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und sonstige Unterlagen, die Filme, Hörspiele oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundener Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.


19.2 Die SIOL Marketing GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und Dritten (z. B. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios), die Zugang zu den genannten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.


19.3 Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann dies zur Auflösung des Vertrags führen, und es wird eine Vertragsstrafe von 300 € fällig.


19.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrags hinaus.


19.5 „Im Rahmen der Qualitätssicherung und zur Beweissicherung werden alle Telefongespräche, die über die Rufnummer +4915123333776 geführt werden, aufgezeichnet. Der Gesprächspartner hat das Recht, der Aufzeichnung zu Beginn des Gesprächs zu widersprechen. In diesem Fall wird das Gespräch nicht aufgezeichnet. Diese Regelung gilt für alle Arten von Kontakten und Geschäftsbeziehungen mit der SIOL Marketing GmbH."



§ 20 Haftung / Freistellung


20.1 Die Haftung der SIOL Marketing GmbH für Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet die SIOL Marketing GmbH der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags grundsätzlich ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Handeln oder im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch für die Haftung der SIOL Marketing GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.


20.2 Der Kunde stellt die SIOL Marketing GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die SIOL Marketing GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.



§ 21 Schlussbestimmungen


21.1  Die zwischen der SIOL Marketing GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


21.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz der SIOL Marketing GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Diese gesetzliche Abgabe ist im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben und muss vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse gemeldet werden. Auf die Höhe und den Umfang dieser Abgabe hat die SIOL Marketing GmbH keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden.


21.4  Die SIOL Marketing GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist die SIOL Marketing GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.



§ 22 Gültigkeit der AGB


22.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die AGB uneingeschränkt. In dem Moment, in dem der Kunde die Datenerfassung absendet, geht er automatisch einen Vertrag ein und stimmt den AGB zu. Dies gilt ebenso bei Zahlungseingang, auch wenn das Datenerfassungsblatt nicht ausgefüllt wurde und die Daten auf anderem Wege, sei es elektronisch oder mündlich, übermittelt wurden.


22.2 Verfasst durch Jens Siol, CEO von SIOL Marketing GmbH am 02.01.2018 und nachträglich am 19.12.2025 lediglich vom Einzelgewerbe auf GmbH geändert, ohne einzelne Paragrafen oder Reiter zu verändern.


  19.12.2025 | D-63549 Ronneburg | SIOL Marketing GmbH


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